Allgemeine Geschäftsbedingungen von «Bock uf Bikeguide»

1. Vertragsgegenstand

a. Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und «Bock uf Bikeguide» für die von «Bock uf Bikeguide» angebotenen Leistungen und Veranstaltungen, sowie Reisearrangements (folgend Veranstaltung genannt).

2. Vertragsabschluss

a. Der Vertrag zwischen Ihnen und «Bock uf Bikeguide» kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen AGB) für Sie und «Bock uf Bikeguide» wirksam.

b. Meldet die buchende Person weitere Teilnehmer:innen an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Veranstaltungspreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.

3. Leistungen

a. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Flyer, Prospekt oder/und aus den Reiseunterlagen. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von «Bock uf Bikeguide» beginnen ab dem ersten offiziellen Treffpunkt gemäss Veranstaltungsprogramm. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber verantwortlich.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

a. Die Preise für die Veranstaltungen ersehen Sie auf unserer Website oder entsprechenden Print-Unterlagen. Die Preise für Veranstaltungen verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken für Kunden mit Wohnort Schweiz und in EURO für Kunden mit Wohnort in EU. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.

b. Die Preise verstehen sich als Nettopreise. Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.

c. Zahlungsfristen

i. Zahlung für eintägige Veranstaltungen bis spätestens am Veranstaltungstag

ii. Zahlung für mehrtägige Veranstaltungen: 28 Tage im Voraus

d. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann «Bock uf Bikeguide» die Reiseleistung verweigern und Bearbeitungsgebühren nach Ziffer 5.2 geltend machen.

e. Rabatte und Prämien: Diese sind nicht kumulierbar.

f. Reiseunterlagen: Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag etwa 10 Tage vor Reisebeginn ausgehändigt oder zugestellt.

5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullation)

a. Allgemeines: Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Veranstaltung wünschen, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

b. Bearbeitungsgebühr: Bei Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Veranstaltung werden pro Person CHF 60.00, pro Auftrag maximal CHF 120.00 als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziffer 5c). Bei Veranstaltungen ausserhalb Europas beträgt diese Gebühr CHF 200.00 pro Person.

c. Annullationskosten bei Veranstaltungen in Europa: Sagen Sie die Veranstaltung 60 Tage oder weniger vor Reisebeginn ab oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5b) folgende Annullationskosten erhoben: 60-31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Reisepreises; 30-15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40% des Reisepreises; 14-8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70% des Reisepreises; 7-0 Tage vor Veranstaltungsbeginn, Nichterscheinen; 100% des Reisepreises. Massgebend zur Berechnung des Annullations- resp. Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.

d. Annullationskosten bei Veranstaltungen ausserhalb Europas

i. Für Veranstaltungen ausserhalb Europas werden folgende Annullationskosten erhoben: 120 – 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Veranstaltungspreises, 60 – 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Veranstaltungspreises, 30 – 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Veranstaltungspreises, 7 – 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Veranstaltungspreises. Erscheint ein Gast gar nicht, zu spät oder mit ungenügenden Reisedokumenten zur Abreise, wird ihm 100 % des Arrangement-Preises belastet.

ii. Besondere Bestimmungen für Flugbuchungen: Bei Annullation einer Flugbuchung, welche über «bockuf bikeguide» erfolgt, gelten 100% Stornokosten, sofern diese von der Fluggesellschaft erhoben werden.

e. Gebuchte, noch nicht bezahlte Dienstleistungen: Für gebuchte Dienstleistungen, welche erst bei Reiseantritt vor Ort bezahlt werden müssen, gelten ebenfalls die unter Punkt 5.c aufgelisteten Annullationskosten. Diese Dienstleistungen umfassen unter anderem: Mietrad, geführte Radgruppen, Dienstleistungspakete vor Ort.

f. Ersatzteilnehmer:in: Wenn Sie Ihre Veranstaltung absagen müssen, können Sie eine/n Ersatzteilnehmer:in benennen. Der/die Ersatzteilnehmer:in muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.b) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den/die Ersatzteilnehmer:in zu übernehmen.

g. Annullationskostenversicherung: Ein Abschluss ist unbedingt erforderlich, wenn Sie nicht schon eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen haben.

h. Velodiebstahl- und Haftpflichtversicherung: Sie sind selber für sämtliche Versicherungen verantwortlich.

6. Programm- und Preisänderungen

a. Änderungen vor Vertragsabschluss: «Bock uf Bikeguide» behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf der Preisliste vor Ihrer Buchung zu ändern.

b. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus: a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge); b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.); c) Wechselkursänderungen oder d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer). e) Kleingruppen, die unter der ausgeschriebenen Minimalteilnehmerzahl durchgeführt werden. Erhöhen sich die Kosten dieser Veranstaltungsleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Veranstaltungspreis erhöht sich entsprechend. «Bock uf Bikeguide» wird die Preiserhöhung bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.d genannten Rechte zu.

c. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Veranstaltungsbeginn: «Bock uf Bikeguide» behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Veranstaltungsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht anwendbare Umstände es erfordern. «Bock uf Bikeguide» bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Insbesondere haftet «Bock uf Bikeguide» nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt oder behördliche Massnahmen zurückzuführen sind.

d. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss Preis- oder Programmänderungen vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unsererMitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Veranstaltungspreis unverzüglich zurückerstattet.

7. Teilnahmebedingungen:

a. Der Kunde verpflichtet sich folgende Regeln einzuhalten:

i. Teilnahme mit technisch einwandfreiem Bike

ii. Tragen geeigneter Sicherheitsausrüstung (Helm ist obligatorisch)

iii. Tragen und Mitführen der Witterung, dem Austragungsort und der Jahreszeit angepasster Kleidung

iv. Mitführen von Getränken, Verpflegung und persönlichen Medikamenten

v. Mitführen von spezifischem Material und Geräten, insbesondere Ladegerät und geladene/r Akkus für E-Bikes

vi. Eigenverantwortliches Handeln, insbesondere die Selbsteinschätzung ob eine Stelle dem eigenen Können entspricht und gefahren werden kann oder besser geschoben oder getragen wird

vii. Respektvolles Verhalten gegenüber der Umwelt und den Mitmenschen, insbesondere anderen Kursteilnehmern, Wanderern und Bahnbenützern

viii. Meldung von Allergien (z.B. Bienen) an den Guide vor der Veranstaltung

ix. Befolgen der Weisungen des Bike Guides während der Veranstaltung

x. Verfügen über die in der Ausschreibung geforderten Fähigkeiten und Erfahrungen

b. «Bock uf Bikeguide» behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung einzelner Regeln den Teilnehmer unmittelbar von der Veranstaltung auszuschliessen.

8. Veranstaltungsabsage durch «Bock uf Bikeguide»

a. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen: «Bock uf Bikeguide» ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt «Bock uf Bikeguide» Ihnen den bereits bezahlten Veranstaltungspreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 5 und weitere Schadenersatzforderungen.

b. Mindestteilnehmerzahl: Für alle von «Bock uf Bikeguide» angebotenen Veranstaltung gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Veranstaltung weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann «Bock uf Bikeguide» die Veranstaltung bis spätestens 20 Tage vor dem festgelegten Veranstaltungsbeginn absagen.

c. Höhere Gewalt, Streiks: Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können «Bock uf Bikeguide» veranlassen, die Veranstaltung abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie «Bock uf Bikeguide» so rasch als möglich.

d. Veranstaltungsabsage aus anderen Gründen durch «Bock uf Bikeguide»: «Bock uf Bikeguide» ist berechtigt, die Veranstaltung aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert.

9. Sie treten die Veranstaltung an, können sie aber nicht beenden:

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Veranstaltung vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Veranstaltungsarrangement nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern Sie «Bock uf Bikeguide» nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen die «Bock uf Bikeguide» - Reiseleitung soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

a. Beanstandung und Abhilfeverlangen: Entspricht die Veranstaltung nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der «Bock uf Bikeguide» - Reiseleitung unverzüglich, d. h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

b. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert 48 Stunden Abhilfe zu leisten. Wird innert der Veranstaltung angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

c. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber «Bock uf Bikeguide» geltend machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber «Bock uf Bikeguide» geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr/Beendigung der Veranstaltung schriftlich an «Bock uf Bikeguide» stellen. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

11. Haftung von «Bock uf Bikeguide»

a. Allgemeines: «Bock uf Bikeguide» vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der «Bock uf Bikeguide» Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 11.c.iV).

b. Sicherheit: Sie üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für daraus resultierende Unfälle und/oder körperliche Schäden übernimmt «Bock uf Bikeguide» keine Haftung. Für die Einhaltung der jeweiligen landesüblichen Strassenverkehrsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich, auch wenn Sie mit einer Gruppe unterwegs sind. Unsere Empfehlung: Passen Sie die Geschwindigkeit immer den äusseren Bedingungen (Wetter, Topografie, Strassen-/Wegbeschaffenheit) und Ihrem Können an. Lassen Sie sich nicht durch andere zum Schnellfahren verleiten - dies gilt vor allem in Abfahrten. Tragen Sie immer einen Helm!

c. Haftungsbeschränkungen, Haftungsaus-schlüsse

i. Internationale Abkommen und nationale Gesetze: Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich «Bock uf Bikeguide» auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).

ii. Haftungsausschlüsse: «Bock uf Bikeguide» haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Veranstaltung; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, welches «Bock uf Bikeguide», der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von «Bock uf Bikeguide» ausgeschlossen.

iii. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet «Bock uf Bikeguide», sofern die Schäden durch «Bock uf Bikeguide» verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziffer 11.c.i).

iv. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von «Bock uf Bikeguide» auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

v. Bus-, Bahn-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.: Auch bei einer sorgfältigen Veranstaltungsorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Besonders infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht.

d. Veranstaltung und Ausflüge während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Veranstaltungsprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von «Bock uf Bikeguide» veranstaltete Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden AGB. «Bock uf Bikeguide» ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese AGB berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung diese lediglich vermittelt hat.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

a. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen deshalb die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen (gem. Ziff. 5).

b. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

c. «Bock uf Bikeguide» macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie «Bock uf Bikeguide» ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

13. Rückbestätigung von Flugscheinen:

Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für allfällige Rückbestätigung des Fluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

14. Mieträder:

«Bock uf Bikeguide» bemüht sich, für jeden Kunden das geeignete Mietvelo zur Verfügung zu stellen, sofern dieses Teil des Vertrages ist. Durch kurzfristige Änderungen kann es jedoch sein, dass das Mietvelo nicht in der Grösse verfügbar ist, welche bei der Buchung bestätigt wurde. «Bock uf Bikeguide» behält es sich vor, dem Kunden direkt vor Ort ein anderes, möglichst gut passendes Mietvelo zur Verfügung zu stellen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und «Bock uf Bikeguide» ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort undGerichtsstand ist Gampel. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

16. Bildmaterial

Das entstandene Film- und Bildmaterial (worauf Teilnehmer:innen abgebildet sind) darf - sofern kein Gegenbericht des Teilnehmers:inn vorliegt - von «Bock uf Bikeguide» für Dokumentationen und Werbung in jeglicher Form verwendet werden.

Organisation und Durchführung

«Bock uf Bikeguide», Kirchstrasse 16, 3945 Gampel